Stellplatzsuche mit dem Reisemobil

Seit einigen Jahren erfreut sich in Deutschland das mobile Camping per Wohnmobil immer größerer Beliebtheit. Laut dem Statistischen Bundesamt, stieg die Zahl der Übernachtungen auf deutschen Campingplätzen seit 2011, um schätzungsweise 2 Prozent, auf rund 24,9 Millionen Übernachtungen. Dabei war eine deutliche Zunahme der Wohnmobilcamper zu beobachten. Aber neben den veränderten fahr physikalischen Eigenschaften, gegenüber einem normalen Pkw, hat der Reisemobilbesitzer noch andere Spielregeln zu beachten. Denn außerhalb eines Campingplatzes hat die mobile Freiheit auch ihre festen Grenzen.

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Rasten oder Campen?

Der Unterschied beginnt schon mit den zwei Begriffen „rasten“ und „campen“. Generell dürfen in Deutschland Reisemobilfahrer und Caravan-Gespannfahrer auf jeden Rast- und Parkplatz zur Übernachtung ihr Gefährt abstellen. Allerdings dürfen dabei keine „Camping-Aktivitäten“ ausgeführt werden wie das Herunterlassen der Markise, Aufbau des Vorzeltes, sowie das Hervorholen der Liegestühle oder des Grills. Dies wird bereits als „Campen“ gewertet und ist nicht erlaubt.
Des Weiteren müssen die Caravans an den jeweiligen Zugfahrzeugen angekuppelt bleiben. Der Gesetzgeber sieht an solchen Orten nur ein Verweilen, die zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit benötigt wird, vor. In der Regel ist dies ein Zeitraum von maximal 10 Stunden. Wer länger dort stehen bleibt, riskiert einen Platzverweis und ein Bußgeld. Denn rechtlich wird die längere Verweildauer als eine rechtlich nicht genehmigte Sondernutzung des Park- und Rastplatzes angesehen, die als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird. Dies trifft auch für das Campen am Straßenrand zu.

Nicht alle Stellplätze sind für Wohmobile erlaubt

Aber nicht alle Rast- und Parkplätze sind für Wohnmobilfahrer erlaubt, insbesondere dann, wenn diese durch Schilder ausdrücklich nur für Pkw’s und Lkw’s freigegeben sind. Neben den ausgewiesenen Campingplätzen, gibt noch öffentliche und private Reisemobil-Stellplätze, wo allerdings zum Teil eine Nutzungsgebühr entrichtet werden muss. Diese sind meist mit dem Parkplatzschild plus dem Zusatzzeichen „Wohnmobil“ gekennzeichnet. Aber auch hier sind jedigliche „Camping-Aktivitäten“ untersagt und die Verweildauer ist meist nur auf wenige Tage beschränkt. Da die maximale Verweildauer von Ort zu Ort recht unterschiedlich ausfallen kann, sollte sie im Einzelfall dort erfragt werden.

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Mit dem Wohnmobile auf dem Wohnmobilstellplatz im Ausland

Ähnliche Regelungen gelten auch im Ausland. Denn viele ausländische Kommunen in den bekannten Ferienregionen, haben mittlerweile die Möglichkeit des frei Parkens und Übernachtens für Reisemobil-Touristen, stark eingeschränkt. In den meisten Ländern ist zu dem „wildes Campen“ verboten. Nur in Österreich, Italien und Spanien ist das einmalige Übernachten am Straßenrand oder öffentlichen Parkplätzen erlaubt, allerdings sind hier einige regionale Einschränkungen zu beachten. Das Übernachten außerhalb von Campingplätzen ist grundsätzlich verboten in Griechenland, Kroatien, Portugal, Tschechien und Ungarn. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte im Ausland grundsätzlich zum Übernachten, die ausgewiesenen Stellplätze und Campingplätze aufgesucht werden. Auch sollte diese Überlegung hinsichtlich der eigenen Sicherheit in Erwägung gezogen werden. Denn häufig stellen einsam abgestellte Wohnmobile ein für Diebe lukratives Ziel dar.

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